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   BGH, 16.09.2004 - V ZB 8/04   

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https://dejure.org/2004,9328
BGH, 16.09.2004 - V ZB 8/04 (https://dejure.org/2004,9328)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2004 - V ZB 8/04 (https://dejure.org/2004,9328)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2004 - V ZB 8/04 (https://dejure.org/2004,9328)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungen der obsiegenden Partei an die unterlegene Partei im Verlaufe des Rechtsstreits als Teil der Kosten des Rechtsstreits; Anwendbarkeit des § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) auf anhängige oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren; Möglichkeit der abweichenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 4
    Erstattung gezahlter Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskosten - Justizmodernisierungsgesetz: Rückfestsetzung von Verfahrenskosten auch in Altfällen möglich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 79
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Hat ein Betroffener in der Beschwerdeinstanz das nach § 117 Abs. 4 ZPO, § 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961).
  • OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung: Beachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen bei

    15 Der Gesetzgeber hat mit dem gem. § 29 Nr. 2 EGZPO anwendbaren (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - V ZB 8/04 - juris Rn. 2), am 01.09.2004 in Kraft getretenen § 91 Abs. 4 ZPO bestimmt, dass die Kosten, die die letztlich obsiegende Partei der letztlich unterlegenen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat, zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO gehören.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 24 W 53/10

    "Rück"Festsetzung der Kosten der Vorinstanz nach Abänderung des erstinstanzlichen

    Diese Praxis, die von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit längerem zugelassen war (vgl. nur OLG Nürnberg MDR 2010, 45 = FamRZ 2010, 752 m.w.N.; Musielak aaO., § 91 Rn. 34a), ist mit der Einführung von § 91 Abs. 4 ZPO Gesetz geworden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 79).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZA 2/12

    Darlegung der Bedürftigkeit durch Bezugnahme auf eine frühere Erklärung zu den

    Eine solche Bezugnahme genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, juris Rn. 11 insoweit nicht in NJW 2011, 3450).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 24 U 53/10

    Festsetzung der rückzuerstattenden Kosten nach Aufhebung eines Urteils

    Diese Praxis, die von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit längerem zugelassen war (vgl. nur OLG Nürnberg MDR 2010, 45 = FamRZ 2010, 752 m.w.N.; Musielak aaO., § 91 Rn. 34a), ist mit der Einführung von § 91 Abs. 4 ZPO Gesetz geworden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 79 ).
  • VG Schwerin, 20.08.2012 - 8 A 1321/04

    Gegenstandswertfestsetzung für gerichtlichen Vergleich bei Einbeziehung nicht

    Dazu verweist sie u. a. auf Beschlüsse des Landgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2010 - 10 T 122/10 - und des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2004 - V ZB 8/04 - (juris).
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